UPDATE seitens des Verbandes:
für das Naturschutzgebiet Fulder Aue/Ilmen Aue, den anschließenden Parallelwerken und dem linken Rheinufer von Rhein-km 520,30 bis 525,30 bestand bereits ein Befahrungsverbot in den Wintermonaten vom 15. Oktober bis 31. März. Dieses hat weiterhin Bestand.
Bis zum 14. Oktober darf dort also wieder gepaddelt werden.
Wie geht es dann weiter? Die SGD Süd wird prüfen, ob zwischen den verschiedenen Nutzergruppen dieser Wasserflächen differenziert werden kann oder muss. Derzeit werden Daten gesammelt, ob und in welchem Umfang die schützenswerten Vögel durch die Nutzung gestört werden. Da dieser Bereich zum Fauna Flora Habitat 2000 gehört, ist davon auszugehen, dass es eine Regelung geben wird, wie auch immer die aussehen wird.
Bitte beachtet, dass die folgenden Verbote weiterhin gelten, da sie schon vorher in Kraft waren:
1. Uferbetretungsverbot ganzjährig vom Anfang der Winkeler Aue, Rhein-km 519,0 bis zum Ende der Ilmen-Aus, Rhein-km 525,30. Der eingezäunte Bereich der Südwestspitze der Winkeler Aue darf vom 1.4. bis 20.9. betreten werden.
2. Befahrungsverbot der Wasserfläche zwischen dem rheinhessischen Ufer und den o.g. Auen vom 15. Okt. - 31. März.
3. Uferbetretungsverbot ganzjährig Rüdesheimer Aue (Insel), Rhein-km 524,8 bis 527,0.
4. Befahrungsverbot Rüdesheimer Aue, 60m breite Wasserfläche oberstromig um die Insel herum von 15. Okt. bis 31. März
Isrun Bohlinger
VP Freizeitsport und Kanuwandern